Auch Sie können mit einer Vergünstigung die Attraktivität der Ehrenamtskarte steigern. Sie allein entscheiden, welche Leistung Sie anbieten. Ihr Angebot muss zumindest für einen Zeitraum von zwei Jahren Gültigkeit haben. Nach Ablauf dieser Zeit kontaktieren wir Sie wegen einer Weiterführung. Schauen Sie gern einmal in den aktuellen Flyer des Landes Niedersachsen, damit Sie sich ein Bild davon machen können, in welchem Rahmen sich Ihr Angebot bewegen könnte. Bei Bedarf beraten wir Sie gern.
Sollten Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, schicken Sie den Vordruck mit Ihrem Angebot an die Freiwilligenagentur f·e·e oder an die Stadt Buchholz zurück.
Indem Sie engagierten Menschen Vergünstigungen in Ihrem Geschäft anbieten, würdigen Sie nicht nur deren ehrenamtliches Engagement, sondern positionieren gleichzeitig auch Ihr Unternehmen als sozial verantwortliches und unterstützendes Mitglied der Stadtgesellschaft. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, neue Kunden zu gewinnen, bestehende Kundenloyalität zu stärken und gleichzeitig einen positiven Einfluss auf das soziale Gefüge unserer Gemeinschaft auszuüben. Ihr finanzieller Einsatz liegt in Ihrem Ermessen. Sie selbst bestimmen, in welcher Größenordnung sich Ihr Engagement z.B. in Form eines Preisnachlasses auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen, bewegt. Die Kosten für Werbemaßnahmen werden von uns getragen. Aktuell sind 63 Buchholzerinnen und Buchholzer mit der Ehrenamtskarte ausgestattet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zahl der Ehrenamtskarteninhaberinnen und Ehrenamtskarteninhaber zu erhöhen. Für Ihre positive Außenwerbung stellen wir Ihnen Werbematerial zur Verfügung. Sie können jederzeit mit der Teilnahme beginnen.
Welche Werbemaßnahmen sind geplant?
Die neuen Bonusangebote erscheinen außerdem auf den Webseiten www.freiwilligenserver.de, www.buchholz.de und www.fee-buchholz.de, in den sozialen Netzwerken sowie in einem demnächst erscheinenden neuen Flyer.
Bis wann muss ich den Vordruck zurückschicken?
Wo gibt es nähere Informationen zur Ehrenamtskarte?