Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb?
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und Sie wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
- Sie sind Inhaber/-in einer Juleica (Jugendleiter/-inCard), dann erhalten Sie die Ehrenamtskarte bei Vorlage des Ausweises.
- Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sowie Einsatzkräfte im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz gelten ebenfalls erleichterte Zugangsvoraussetzungen: Es genügt eine Bescheinigung über die abgeschlossene Truppmannausbildung I bzw. die abgeschlossene Grundausbildung. Ein Nachweis von Stunden und Dauer des Engagements entfällt damit.
Wer gibt die Ehrenamtskarte aus?
Die Ehrenamtskarte wird vom Landkreis Harburg als teilnehmende Kommune verliehen. Sie können die Karte online über den FreiwilligenServer Niedersachsen beantragen.
Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig?
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.
Welche Vergünstigungen gibt es?
Von der Ehrenamtskarte profitieren Sie in ganz Niedersachsen und in Bremen. Hier finden Sie eine
Übersicht aller Vergünstigungen.
Nähere Informationen zur Ehrenamtskarte